Berechnungen des Zugewinnausgleichs und des unterhaltsrelevanten Einkommens


Ausgangspunkt für eine Einkommensfeststellung sind in der Regel familienrechtliche Auseinandersetzungen, bei denen wir insbesondere auf Veranlassung der Gerichte als personenzertifizierte Sachverständige tätig werden.

 

Innerhalb unserer Einkommensermittlungsgutachten berechnen wir objektiv das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, mit dem Ziel Gerichten sowie den beteiligten Parteien eine Hilfestellung für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu vermitteln.

 

Bei der Bewertung des für die Einkommensfeststellung unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens werden folgende Einkünfte zu Grunde gelegt:

 

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG

 

Zu berücksichtigen sind dabei die persönlichen Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Zins- und Tilgungsleistungen für Verbindlichkeiten.

 

Zur Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit werden die Einkünfte der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag zugrunde gelegt. Als Belege sind Einnahme-Überschussrechnungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Anlagenspiegel heranzuziehen. Besonders zu prüfen und ggf. zu eliminieren bzw. zu korrigieren sind die steuerlichen Abschreibungen. Steuerrechtliche Gestal­tungs­möglichkeiten sind für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens meistens nicht zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Abschreibungen auf Immobilien und Ansparabschreibungen, die grundsätzlich aufzulösen sind.