Schiedsgutachten


Ziel unserer schiedsgutachterlichen Tätigkeit ist die sachgerechte und schnelle Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten. Gegenstand unserer Schiedsgutachten können mit Ausnahme der reinen Rechtsentscheidung z.B. sein:

 

  • Fehler von Businessplänen, Investitions- und Finanzierungsplanungen
  • Feststellung eines angemessenen Kauf- bzw. Verkaufspreises bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensverkäufen
  • Feststellung von Pflichtverletzungen und Ursachenzusammenhängen

Als Schiedsgutachter sind wir - auch wenn er nur von einer Partei beauftragt wurde - beiden Parteien zur Sorgfalt und absoluter Objektivität verpflichtet.