Ziel unserer schiedsgutachterlichen Tätigkeit ist die sachgerechte und schnelle Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten. Gegenstand unserer Schiedsgutachten können mit Ausnahme der reinen Rechtsentscheidung z.B. sein:
Als Schiedsgutachter sind wir - auch wenn er nur von einer Partei beauftragt wurde - beiden Parteien zur Sorgfalt und absoluter Objektivität verpflichtet.