Bewertung von Maschinen und gewerblichen Einrichtungen


Als personenzertifizierte Sachverständige bewerten wir technische Anlagen und Einrichtungen sowie Maschinen, Werkzeuge und Geräte. Grundlage sind der tatsächlich vorgefundene technische Zustand und die technisch sinnvolle Restlebensdauer.

 

Wir überprüfen, ob Anlagen und Maschinen oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung dem Stand der Technik und ihren bilanziell ausgewiesenen Beträgen entsprechen. Je nach Anwendungsfall ermitteln wir den Zeit-, Verkehrs- und Restwert – neutral und objektiv und nach anerkannter Methodik.

 

Je nachdem ob die Anlagengüter bilanziert, nicht mehr weiter benötigt und verkauft, von einem neuen Betreiber oder dem bisherigen Betreiber weiter genutzt werden sollen, sind verschiedene Wertgrößen festzustellen:

 

  • Der Restwert als der Wert einer Maschine oder Anlage, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr eingesetzt werden kann oder soll.
  • Der Verkehrswert bzw. Marktwert als der Preis einer Maschine oder Anlage, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Maschine oder Anlage bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
  • Der Zeitwert für die internationale Bilanzierung nach IFRS/IAS, als Fair Value, der sich unter Berücksichtigung des Alters und Betriebszustandes, insbesondere der Abnutzung und Instandhaltung, der Verwendung und Nutzung sowie der durchschnittlichen technischen Nutzungs- und Lebensdauer ergibt.
  • Der Wiederbeschaffungswert als der Wert einer Maschine oder Anlage, der sich ergeben würde, um die bestehende Maschine oder Anlage zum aktuellen Datum wieder zu beschaffen oder herzustellen.