Schäden aus einer Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit treten dann auf, wenn eine vollständige oder teilweise Unterbrechung der normalen regulären Geschäftstätigkeit nötig wird und diese zu Aufwandsbelastungen, Umsatzeinbußen und in der Folge zu einer negativen Einflussnahme auf das Unternehmensergebnis führt. Ursachen die zu einer Betriebsunterbrechung führen können sind z.B.:
Wir untersuchen als personenzertifizierte Sachverständige bei Vorliegen eines Betriebs- oder Praxisunterbrechungsschadens die Auswirkungen des Schadensereignisses nach den geltenden Versicherungsbedingungen objektiv und unabhängig und berechnen deren unter Umständen auftretende Folgeschäden. Grundsätzlich erfolgen diese Bewertungen immer unter Beachtung möglicher Schadenminderungsmaßnahmen.
Gutachten und Testate dieser Schadensklasse können im Auftrag des geschädigten Unternehmens, des Versicherers, im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens oder auch als Schieds-/Obergutachten erstattet werden.
Wir ermitteln, welchen wirtschaftlichen Folgeschaden die Betriebsunterbrechung verursacht hat, sowohl bei einer kompletten Betriebsstillegung als auch bei einer Teilbeeinträchtigung des Unternehmens.
In Abhängigkeit vom vorliegenden Schadensereignis werden bei der Erstellung des Betriebsunterbrechungsgutachten bei Bedarf personenzertifizierte Kollegen der anderen Fachrichtungen (Immobilien, Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) hinzugezogen, deren unabhängige Untersuchungsergebnisse in das Gesamtgutachten einfließen.