Dipl.-Kaufmann (Univ.)/Dipl.-Wirt. Ing. (FH)/Certified IFRS Accountant (DIZR eV)
Harald Rüttling ist von der
Zertifizierungsgesellschaft SVG office GmbH als Personenzertifizierter Sachverständiger gemäß
DIN EN ISO/IEC 17024:2012 als Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsanalysen, Insolvenzanalysen, Unternehmensbewertungen, Gewinn-, und Verdienstausfall sowie Betriebsunterbrechungsschäden in
Kleinst- und Großbetrieben, Bewertung von Maschinen- und gewerblichen Einrichtungen, sowie Berechnungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs und des unterhaltsrelevanten Einkommens
zertifiziert.
Was heißt "Personen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012" ?
Im Zertifizierungsverfahren muss sich der Personenzertifizierte Sachverständige darauf hin prüfen lassen, dass er überdurchschnittliche Sach- und Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit besitzt, aussagekräftige und gut verständliche Gutachten in schriftlicher und mündlicher Form zu erstellen bzw. vorzutragen. Der Sachverständige muss ebenso auf eine nachprüfbare persönliche Eignung verweisen können. Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der Zertifizierung geprüft. Die Gewährleistung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines Personenzertifizierten Sachverständigen stellen weitere Zertifizierungsvoraussetzungen dar.
Nur wer durch eine befugte Zertifizierungsgesellschaft zertifiziert wurde, darf sich auch als “Personenzertifizierter Sachverständiger” bezeichnen. Dies bedeutet, dass er auf seine besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit geprüft wurde und einer periodischen Prüfung hinsichtlich seiner Kompetenz unterliegt. Die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 stellt eine Qualitäts – oder Qualifikationsgarantie dar. Nur die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 stellt eine Berufszulassung dar.
Die Bezeichnung “Sachverständiger” allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann eine Personenzertifizierung nicht ersetzen.
Sie erkennen einen personenzertifizierten Sachverständigen an der Bezeichnung “Personenzertifizierter Sachverständiger”, am Rundstempel und an dem von der Zertifizierungsgesellschaft ausgegebenen offiziellen Ausweis.
Auskunft und Fragen zum Sachverständigenwesen erteilen die zertifizierenden Stellen. In unserem Fall ist dies die SVG office GmbH.