Grundsätze


Als Personenzertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 verpflichten wir uns zu den generellen Berufsgrundsätzen, die an eine Zertifizierung geknüpft sind.

Hierbei verpflichten wir uns zur Einhaltung folgender Berufsgrundsätze:

 

 

Sachverstand & Kompetenz

 

Mit 20 Jahren Erfahrung in betriebswirtschaftlich/kaufmännischen Aufgabenstellungen haben wir uns im Rahmen zahlreicher bundesweiter Mandate ein hohes Maß an Sachverstand angeeignet, das wir nun in unserer Tätigkeit als Sachverständige auf unsere Sachverständigenmandate anwenden können. So können wir auch in Zukunft unsere Mandate kompetent und sachkundig über verschiedenste Branchen aller Größenordnungen hinweg zuverlässig bearbeiten. Völlig unabhängig davon, ob wir Mandate im Privatauftrag oder im gerichtlichen Auftrag erhalten, prüfen wir intern unsere Eignung entsprechend der Normen der Zivilprozessordnung.

 

 

Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

 

Die obersten Gebote des Sachverständigen sind seine Objektivität/Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Hierbei richten wir uns an den Normen der Zivilprozessordnung aus. Die sich hieraus ergebende Pflicht zur Objektivität besteht in gleicher Weise, unabhängig davon ob es sich um Mandate im Zivil- oder Strafverfahren, vor einer Schlichtungsstelle oder im Privatauftrag handelt. Diesen Geboten sehen wir uns mit jedem neuen Mandat verpflichtet.

 

Auf uns können Sie vertrauen. Unser Sachverständigenbüro ist inhabergeführt und zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Diskretion und Vertrauenswürdigkeit aus. Dieses Vertrauen sichert glaubwürdige Kompetenz und Objektivität.